| Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem. Ziff.3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft TSSG keine Gewährleistungspflicht. Beanstandungen der Ware oder Leistungen von TSSG müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers. Für die Durchführungvon Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber TSSG ausreichend Zeit zu gewähren. Erst wenn die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nach angemessener Frist fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzungen oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt. |